Aktueller Landesgrenzstein mit dem Wappen des Kurfürstentum Hessen und des Hochstifts Fulda (auf bayerischer Seite!) von 1729. Im Jahre 1729 gehörte der Hochstift Fulda zum Bistum Würzburg und dies war die Grenze zwischen Fulda und Hessen. Nach mehreren Gebietsveränderungen wurde 1866 das Kurfürstentum Hessen, nach dem verlorenen Deutschen Krieg, in das Königreich Preußen eingegliedert. Die Jahreszahl 1873 weißt auf das Jahr der Neuvermessung hin. KP über dem Hessischen Wappen steht für das Königreich Preußen und KB über dem Wappen des Hochstifts Fulda für das Königreich Bayern. Nebenan steht noch ein kleinerer und neuerer Staatswaldstein (St.W.)
Landesgrenzstein der aktuellen Bayerisch-Hessischen Grenze. Der Stein selber stammt von 1787 und ist auf der Bayrischen Seite mit "M" bezeichnet (Kurfürstentum Mainz) und auf der Hessischen Seite mit "B" (Herrschaft Breuberg).
Dreiwappenstein (Anfang 19. Jahrh.) mit 2x dem Wappen des Königreich Bayerns und einmal dem des Großherzogtums Hessen (fast nicht mehr erkennbar). Aktueller Landesgrenzstein zwischen den Bundesländern Hessen und Bayern.
Die bayerische Landesgrenze zu den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen ist im Gegensatz zu der Staatsgrenze zu Österreich und der Tschechischen Republik jüngeren Datums. In den Zeiten der Napoleonischen Umwälzungen wurde die Westgrenze des jungen Königreichs völlig neu gezogen, ein neuer Dreiländerpunkt entstand. Im Mittelalter konnte das Kurfürstentum Mainz große Gebietsteile im Odenwald und im Spessart erwerben. Die Mainzer Erzbischöfe konnten die Gebiete trotz des schleichenden Niedergangs ihrer Macht bis zur Säkularisation 1803 behaupten. Das heute bayerische Gebiet gehörte ursprünglich zum Benediktinerkloster Amorbach, das 993 an Würzburg fiel und 1272 an Mainz verkauft wurde. Nach der Säkularisation wechselte es mehrfach den Besitzer, bevor es 1816 an Bayern fiel. Der südliche Teil von Amorbach, der Ort Mudau, kam mit der Rheinbundakte bereits 1806 zum Großherzogtum Baden. Der hessische Gebietsteil mit dem Dorf Hesselbach wurde 1271 an Mainz verkauft und gehörte seit der Mitte des 14. Jahrhunderts mit komplizierten Besitzverhältnissen zur Reichsgrafschaft Erbach. Im Zuge der Mediatisierung wurde es 1806 dem neu entstandenen Großherzogtum Hessen-Darmstadt zugesprochen. Wiederum schaffte der Folgevertrag des Wiener Kongresses, der Münchner Vertrag vom 14. April 1816, auch hier, allerdings nur in groben Zügen, klare Verhältnisse an der Grenze. Der darauf aufbauende Territorialreceß und Ausgleichsvertrag mit dem Großherzogtum Hessen (7. Juli 1816 / 29. Januar 1817) und der Frankfurter Generalreceß vom 20. Juli 1819 legten hier die Grenze zu Bayern endgültig und im Detail fest. 1837 wurde ein dreiseitiges Dreiländergrenzzeichen aus Buntsandstein mit den Initialen KB für das Königreich Bayern, GB für das Großherzogtum Baden und GH für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt errichtet. Für den geplanten deutschen Südweststaat wurde 1952 eine verfassungsgebende Landesversammlung gewählt. Das daraus resultierende Bundesland Baden-Württemberg änderte allerdings nichts am Status des Dreiländerzeichens.
Flurstücksgrenzstein mit Wappen. Vermutlich von einem Privatbesitzer (Patrizierfamilie / Adel).
Grenzstein zwischen den Grafen von Preysing (Gerichtsherrschaft Hohenaschau = "A" und das Wappen mit den Zinnen) und dem Gericht Rosenheim ("R" und das Rautenwappen des Kurfürstentums Bayern). Die Jahreszahlen 1613 und 1679 stehen für die Grenzfeststellungen. Das Grenzzeichen befindet sich auf einem Findling aus der Eiszeit, der durch einen Gletscher dort abgelegt wurde.
Granitsäule mit Rotmarmoraufsatz von 1547, die die Grenze zwischen den Gerichten Wildenwart und Hohenaschau markierte. Die Vorderseite zeigt ein Relief Christus am Kreuz und die eingehauene Inschrift "got bis gnadig uns armen sinder". Das Wappen ist von Pankraz von Freyberg, Gerichtsherr auf Hohenaschau. Es gibt kein zweites Wappen, da Pankraz von Freyberg ab 1544 auch die Herrschaft über Wildenwart innehatte und nur die Grenze zwischen seinen beiden Gerichten kennzeichnete.
Grenzstein von 1615 zwischen dem Hochstift Eichstätt und dem Herzogtum Bayern (ab 1623 Kurfürstentum und ab 1806 Königreich). Nach der Säkularisation kam das Hochstift Eichstätt zu Bayern, wurde aber 1817 als Fürstentum Leuchtenberg dem Stiefsohns Napoléons, Eugène de Beauharnais geschenkt. Maximilian I. Joseph von Bayern war der Schwiegervater von Eugène de Beauharnais (nun Herzog von Leuchtenberg). 1833 kaufte Bayern das Fürstentum und 1855 schließlich die noch verbliebenen Besitzungen von den Erben zurück.
Grenzstein von 1615 zwischen dem Hochstift Eichstätt und dem Herzogtum Bayern (ab 1623 Kurfürstentum und ab 1806 Königreich). Nach der Säkularisation kam das Hochstift Eichstätt zu Bayern, wurde aber 1817 als Fürstentum Leuchtenberg dem Stiefsohns Napoléons, Eugène de Beauharnais geschenkt. Maximilian I. Joseph von Bayern war der Schwiegervater von Eugène de Beauharnais (nun Herzog von Leuchtenberg). 1833 kaufte Bayern das Fürstentum und 1855 schließlich die noch verbliebenen Besitzungen von den Erben zurück. Der Stein stand zum Datum der Aufnahme ordentlich schief.
Grenzstein von 1615 zwischen dem Hochstift Eichstätt und dem Herzogtum Bayern (ab 1623 Kurfürstentum und ab 1806 Königreich). Nach der Säkularisation kam das Hochstift Eichstätt zu Bayern, wurde aber 1817 als Fürstentum Leuchtenberg dem Stiefsohns Napoléons, Eugène de Beauharnais geschenkt. Maximilian I. Joseph von Bayern war der Schwiegervater von Eugène de Beauharnais (nun Herzog von Leuchtenberg). 1833 kaufte Bayern das Fürstentum und 1855 schließlich die noch verbliebenen Besitzungen von den Erben zurück.