Grenzsäule von 1600-1615. An der Säule sind Steine eingemauert, die von dem Vorgänger-Grenzstein stammen sollen. Auf einem steht "Hie das pairland" (Hier ist Bayern) mit der Jahreszahl 1439 und auf dem anderen "Hie das autarike" (Hier ist Österreich). Das markgräflich-burgauische Wappen ist nicht mehr erkennbar. Tatsächlich stand die Grenzsäule nicht an einer bayrisch-österreichischen Grenze. Hier verlief die Landstraße von Rain nach Donauwörth, die in die vorderösterreichische Markgrafschaft Burgau führte und die zu Österreich gehörte. Diese erhoben in Genderkingen Zoll für die Straße.
Grenzstein von 1536 zwischen der Pfalzgrafschaft Pfalz-Neuburg (Löwe) und dem Herzogtum Bayern.
Grenzstein von 1582 mit den Wappen des Hochstifts Augsburg und Österreich. 1844 fand eine Grenzrevision zwischen Bayern und Tirol statt. Die Nummer 105 steht für die fortlaufende Nummerierung vom Lech bei Füssen bis zum Bodensee.
Fraischgrenzstein von 1753 zwischen den Markgraftümern Brandenburg-Onolzbach (BO;später Marktgraftum Ansbach) und Brandenburg-Culmbach (BC;später Marktgraftum Kulmbach, ab 1604 Bayreuth). Mit dem Wappen der Hohenzollern. HO steht für Hochfraischliche Obrigkeit. Fraisch = Blutgerichtsbarkeit, also dem Recht über Leben und Tod zu richten.
In einen Baum eingewachsener Fraischgrenzstein von 1753 zwischen den Markgraftümern Brandenburg-Onolzbach (BO;später Marktgraftum Ansbach) und Brandenburg-Culmbach (BC;später Marktgraftum Kulmbach, ab 1604 Bayreuth). Fraisch = Blutgerichtsbarkeit, also dem Recht über Leben und Tod zu richten.
Reststück eines Grenzsteins mit den Wappen von Bayern und der Pfalz. Der Grenzstein wurde vermutlich um 1507 gesetzt. Er besteht aus sog. Kallmünzer Quarzitsandstein.
Fraischgrenzstein von 1617 zwischen der Reichsstadt Rothenburg und dem Markgraftum Brandenburg-Ansbach (ab 1791 Preußen) Fraisch = Blutgerichtsbarkeit, also dem Recht über Leben und Tod zu richten.
Schlanker Werksteinquader mit Wappen und Inschriften um 1650
Fraischgrenzstein von 1617 zwischen der Reichsstadt Rothenburg und dem Markgraftum Brandenburg-Ansbach (ab 1791 Preußen) Fraisch = Blutgerichtsbarkeit, also dem Recht über Leben und Tod zu richten.
Burgfriedensäule der Stadt Landshut. Sie definierte die Grenzen der Stadtgerichtsbarkeit, die vom Territorium des Landesfürsten herausgenommen war. Die Grenze wurde 1508 erstmals komplett vermarkt.