Sogenannter Schüsselstein, Grenzstein der Landesgrenze zu Tschechien. Direkt auf der Staatsgrenze befindet sich ein etwa 2 qm großes Felsstück. In einer Grenzbeschreibung von 1674 wird der „Schließel-Stein“ genannt. Im Felsen sind zwei Kreuze, zwei viereckig ausgehauene Sitze, von denen der eine auf tschechischer, der andere auf deutscher Seite ist und die Jahreszahl 1844 eingemeißelt. Der Stein war mit den Inschriften „Kgr. Bayern“ und „Kgr. Böhmen“ versehen. Im Jahr 1932 wurde der Grenzstein überarbeitet, in die Schüssel setzte man den Grenzstein Nr. 8 und beim bearbeiten des Steines verschwanden die Inschriften der Königreiche.
Landesgrenzstein von 1727. Der Grenzstein trägt auf der bayerischen Seite das Wappen der Markgrafschaft Bayreuth (den Brandenburger Adler) darunter die Inschrift „V.G.G.G.F.C.M.Z.B. 1727“ (Von Gottes Gnaden Georg Friedrich Carl Markgraf zu Brandenburg). Die thüringische Seite zeigt das Wappen des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld und darunter die Inschrift „V.G.G.J.E.H.Z.S.J.C.V.B. 1727“ (Von Gottes Gnaden Johann Ernst Herzog zu Sachsen Jülich Cleve und Berg). Mit Einschussloch auf der bayrischen Seite.
Grenzstein der Exklave Lichtenau (Reichsstadt Nürnberg) zum Fürstentum Ansbach von 1606. Mit dem Wappen der Reichsstadt Nürnberg.
Jagdgrenzstein (HW = Hochfürstlicher Wildbann) von 1753 zwischen den Markgraftümern Brandenburg-Onolzbach (BO - später Marktgraftum Ansbach) und Brandenburg-Culmbach (BC - später Marktgraftum Kulmbach, ab 1604 Bayreuth). Mit dem Wappen der Hohenzollern.
Grenzstein zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg mit der Nummer 453. Nun die Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg.
Grenzstein der Exklave Lichtenau (Reichsstadt Nürnberg) zum Fürstentum Ansbach von 1606. Mit dem Wappen der Reichsstadt Nürnberg.
Fraischgrenzstein von 1753 zwischen den Markgraftümern Brandenburg-Onolzbach (BO - später Marktgraftum Ansbach) und Brandenburg-Culmbach (BC - später Marktgraftum Kulmbach, ab 1604 Bayreuth). Mit dem Wappen der Hohenzollern. HO steht für Hochfraischliche Obrigkeit. Fraisch = Blutgerichtsbarkeit, also dem Recht über Leben und Tod zu richten. Nebenan stehen noch zwei Grenzsteine. Einer davon ist mit HW (Hochfürstlicher Wildbann) bezeichnet. Dies ist ein Jagdgrenzstein.
Burgfriedensäule der Stadt Landshut. Sie definierte die Grenzen der Stadtgerichtsbarkeit, die vom Territorium des Landesfürsten herausgenommen war. Die Grenze wurde 1508 erstmals komplett vermarkt.
Reststück eines Grenzsteins mit den Wappen von Bayern und der Pfalz. Der Grenzstein wurde vermutlich um 1507 gesetzt. Er besteht aus sog. Kallmünzer Quarzitsandstein.
Fraischgrenzstein zwischen der Reichsstadt Nürnberg und der Enklave Rothenberg (Kurpfalz Baiern) von 1523. Fraisch = Blutgerichtsbarkeit, also dem Recht über Leben und Tod zu richten.